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VERORDNUNG GARAGE PONTE VECCHI

  1. Die Verordnung ist von allen sichtbar und konsultierbar; neben der Exposition ist auch auf der Website sichtbar www.garagepontevecchio.it
  • Nicht zu akzeptieren, auch teilweise zu einer oder mehreren der Vorschriften durch den Kunden, beinhaltet die Unmöglichkeit, das Fahrzeug zu parken und die sofortige Ausfahrt aus der Garage.
  • Die Garage übt nur die Sorge des Fahrzeugs aus.
  • Es gibt keine abnehmbaren Gegenstände (einschließlich Std.glas-Schlüsselringe), die nicht ausdrücklich dem Garagenpersonal in Gewahrsam gelassen werden. Telefone, Kameras, Kameras, Computer, Koffer, Taschen, Wertsachen usw. Ich bin nicht in Gewahrsam. Auf Wunsch des Kunden können wir unseren Mitarbeitern, die sie an geeigneter Stelle einzahlen, zukommen lassen.
  • Es ist jedem verboten, explosive, chemische, radioaktive, giftige Stoffe, Suchtstoffe, Schusswaffen und Schneidwaffen im Fahrzeug zu verlassen.
  • Es ist verboten, Tiere jeder Art und Größe im Fahrzeug zu verlassen.
  • Das Schneiden, das am Eingang geliefert wird, ist das einzige gültige Dokument, um die Entnahme des Fahrzeugs durchzuführen.
  • Aus Gründen der P.S. und Brandprävention, alle Fahrzeuge müssen mit den eingesetzten Schlüsseln offen gelassen werden.
  • Jede Art von Alarm und/oder mechanischen und/oder elektronischen Alarm, einschließlich Satelliten, und jede Einrichtung, die die freie Bewegung des Fahrzeugs verhindert, muss besteuert werden.
  • Jegliche Kosten, die sich aus dem Ausfall der Schlüssel und/oder der Unmöglichkeit, das Fahrzeug zu bewegen, um mechanische oder elektronische Anti-Diebstahl-Systeme zu aktivieren (z.B. die Notwendigkeit, einen Werkzeugwagen zum Entfernen und/oder Verschieben des Fahrzeugs anzurufen), werden dem Kunden voll aufgeladen.
  • Die Zeit der Garage ist jedoch offen, der Kunde ist verpflichtet sich, sich über die Öffnungszeiten der Garage, an den Feiertagen und an der Benutzerdefinierten und Nutzung in Kraft zu informieren.
  • Fahrzeuge werden während der Schließzeit nicht zurückgegeben oder akzeptiert.
  • Für den Fall, dass die Notöffnung der Garage während der Schließzeit erforderlich ist, das absolute Ermessen der Garage zu liefern oder nicht das Fahrzeug, kann es für die außergewöhnliche Öffnung eine Zahl zwischen 50 € und 100 € für den Service erforderlich sein.
  • Die Garagenpreise sind frei und können konsultiert werden.
  • Die Richtung der Garage reagiert nicht auf Schäden an den Fahrzeugen, wenn zum Zeitpunkt der Ablagerung der Zustand der Integrität des Fahrzeugs nicht dem Personal erfasst wird.
  • Während der Parkphasen und im gesamten Parkraum können aus betrieblichen Gründen die Fahrzeugfenster offen und geschlossen Spiegel gelassen werden.
  • Die Garage reagiert nicht auf technische Anomalien wie Löcher, verschiedene Fehler und/oder versehentliches Fahrzeug.
  • Sobald der Kunde mit seinem Fahrzeug aus der Garage ausgestiegen ist, ohne irgendwelche Schäden herausgefordert zu haben und ohne Beschwerden zu haben, beantwortet die Richtung der Garage keine Art von Kosten.